Abflussbeiwerte

Je nach Oberflächenbefestigung gelangt das Niederschlagswasser reduziert in die Kanalisation. Mittels sogenannter “Abflussfaktoren” wird diesem Umstand Rechnung getragen. Diese können je nach Satzung variieren. Da die Abflussbeiwerte den Maßstab bei der Bemessung des Niederschlagswasserentgeldes bilden, sollte sich die Satzung nach der  DIN 1986 - 100 orientieren.
Im Grundsatz unterscheidet man Dachflächen und Bodenversiegelungen, wobei die Dachflächen eine Priorität haben. Das Regenwasser kommt nun mal von oben. Diese 2 Arten der Versiegelung werden wiederum unterschieden und nach ihrem Abflussverhalten differenziert. Nachfolgend haben wir einige Beispiele dargestellt:

Dachflächen

Schrägsach

Flachdach

Gründach

Schrägdach ( auch Sheddächer und Tonnendächer gehören dazu )

Flachdach ( < 2,5% Neigung )

Gründach, hierbei wird zwischen intensiver oder extensiver Nutzung unterschieden
( hier ist auch das Kies- bzw. Kiesschüttdach einzuordnen )

Bodenversiegelungen

Pflaster

Ökopflaster

Rasengitter

Verbundpflaster mit einem Fugenabstand kleiner 4mm, Asphalt, Beton oder Plattenbelag

Verbundpflaster mit einem Fugenabstand größer 4mm und kleiner 15mm

Verbundpflaster mit einem Fugenabstand größer 15mm, wassergebundene Decke und Rasengittersteine

Auf der nun folgenden Seite erfahren Sie, wie eine Regenwassernutzung zu berücksichtigen ist.

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