Die heutige Situation |
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Frischwasser |
Abwasser |
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Die Berechnung der Abwassergebühren wird nach dem Äquivalenzprinzip durchgeführt ! |
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Die Gesamtkosten für die Abwasserbehandlung minus dem städtischen Anteil zur Entsorgung des Niederschlagswassers für die öffentlichen Wege, Straßen und Plätze, werden durch den Frischwassergesamtverbrauch geteilt und ergeben die Abwassergebühr in Euro je cbm. |
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Welche Gründe gibt es nun, dieses Prinzip zu ändern und die Kosten nach dem Verursacherprinzip aufzusplitten ? |
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