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Die gesplittete Abwassergebühr

Auf diesen Seiten möchten wir für Kommunen bzw. ihren Eigenbetrieben (so z.B. Stadtentwässerung) oder  den durch sie beauftragten Zweckverbänden  und ihren Kunden einige Aspekte im Zusammhang mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr vorstellen. Um Verwechslungen vorzubeugen weisen wir darauf hin, das auch die Begriffe getrennte Abwassergebühr, Niederschlagswassergebühr, Regenwassergebühr oder auch Oberflächenentwässerungsgebühr dafür durchaus üblich sind.

getrennte Abwassergebühr

Was bedeutet “gesplittete Abwassergebühr” ?

Als gesplittete Abwassergebühr wird die getrennt berechnete Gebühr zur Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser bezeichnet. In dieser Gebühr werden sämtliche Kosten, die für die Sammlung, die Beseitigung und die Behandlung von Schmutz- und Niederschlagswasser aufgewandt werden, getrennt (also “gesplittet”) berechnet und anschließend erhoben. Das bisherige Äquivalenzprinzip, bzw. der Wahrscheinlichkeits- maßstab, das die bezogene Frisch- wassermenge in direkter Relation zum Abwasseraufkommen steht, wird durch die Berechnung  der getrennten Abwassergebühr nach dem Verursacherprinzip abgelöst und somit eine höhere Gebührengerechtigkeit erzielt.

Die getrennte Schmutz- und Niederschlagswassergebühr entspricht in der Summe den bisherigen Gebühren.

Daneben ergeben sich durch die Einführung der getrennten Abwassergebühr finanzielle Anreize für die Verbraucher (in der Regel der Grundstückseigentümer), erste Schritte in Richtung einer naturnahen Regenwasser- behandlung einzuschlagen.

Wie ist die heutige Situation für immer noch sehr viele Verbraucher in Deutschland ?

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